Wichtige Meldung

Liebe Patientinnen und Patienten,

das Jahr 2024 bringt uns wieder einige Erneuerungen. Für die Umsetzung dieser Erneuerungen – wie z.B. E-Rezept, telefonische Arbeitsunfähigkeit etc. ist das Vorliegen einer gültigen Krankenversicherungskarte verpflichtend! Bitte haben Sie Verständnis das wir ohne eingelesene Versicherungskarte keine versicherungspflichtigen Leistungen durchführen können. Unsere Mitarbeiter sind angehalten dies strikt zu befolgen. Haben Sie ferner auch Verständnis, dass der zunehmende und zeitaufwendige Emailverkehr nicht ohne Versicherungskarte von uns geleistet werden kann.

 

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Liebe Patienten,

falls Sie einen positiven Corona Schnelltest mit Symptomen haben, schreiben Sie uns gerne eine Mail ein Foto des Schnelltest im Anhang des positiven Tests und die Beschreibung der Symptome.

Es erreichen uns derzeit sehr viele e-Mails. Bitte haben Sie Geduld und warten ab, bis Sie eine Rückmeldung bekommen. Wiederholte Mails oder auch spätere Anrufe führen zur Verwirrung.

Sie können uns natürlich auch direkt anrufen, dann verzichten Sie bitte auf das Schreiben einer Mail.

Gerne helfen wir Ihnen mit einem Arztkontakt und einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiter.

Derzeit ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben sich in Quarantäne zu begeben, es wäre aber sinnvoll.

Falls es Ihnen nicht  möglich ist daheim zu bleiben, tragen Sie bitte unbedingt eine FFP 2 Maske.

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe

Ihr Praxisteam

 

 

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